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Die 1816 mit der Forstverwaltungsreform auch in Runkel geschaffene und Weilburg zugeordnete Oberförsterei bestand bis 1931.
Der Satteldachbau aus verputztem, starkem Schalsteinmauerwerk entstand 1836 (Jahreszahl über der Türe) mit einem einfachen Stockwerkgesims, derben Gewänden und Kehlgesims. Die Giebel aus Fachwerk. Das ebenso lange Ökonomiegebäude ist ein Putzfachwerkbau mit guter Gliederung und Holzgewändung. Als typischer Domänenhof auch landesgeschichtlich ein Denkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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