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Vierseitige Hofanlage, die von der Friedberger Landstraße aus über einen kurzen Stichweg zu erreichen ist; der Hof war ursprünglich im Besitz des Stiftes Fulda und wird örtlich deshalb als „Mönchhof“ überliefert. 1775 kam er an die Freiherren von Löw zu Steinfurth. Das Herrenhaus mit zwei Wappenportalen in den Jahren 1723 bis 1724 für den Fuldaer Abt Amand von Buseck errichtet. Die beiden zweiflügeligen Türen mit Rokoko-Schnitzwerk jünger. Mit Ausnahme eines in Rohziegelmauerwerk errichteten Baus auf der Nord-West-Seite des Hofgeviertses sind die übrigen Nebengebäude als Bestandteil des historischen Hofgutes Kulturdenkmäler. Westlich vor dem Hof, zur Friedberger Landstraße hin, ein Garten; in Richtung Süd-Ost schließt sich der Park des Nieder-Florstädter Schlosses an (vgl. Friedberger Landstraße 3 u. 3 a).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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