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Auf dem 1855 angelegten, neuen Friedhof. Markanter Kleinbau aus verputztem Backstein und angetragenen Gliederungen. Dreiseitig geschlossen und steiles Dach. Das spitzbogig gewölbte Innere enthält eine Pietà aus der Bauzeit.
Die Kapelle im neugotisch-romantischen Geschmack entstand als private Stiftung im späteren 19. Jahrhundert.
An zwei Seiten des Friedhofs ist die Umfassungsmauer erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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