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Putzfachwerkbau aus der Zeit nach dem Ortsbrand. Etwa 1832 errichtet. Die Gemeinde erwarb das Haus 1835, als ein geplanter Neubau bei der Kirche unterblieb. Um die Jahrhundertwende wurde das alte Satteldach durch ein attraktiveres Wohndach mit Standgaupen ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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