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Ursprünglich ein Einhausgehöft, das 1690 errichtet worden sein soll. Um oder nach 1800 kam die freistehende Stalltenne hinzu und ein traufständiger Teil an der Hangstraße. Die Giebel- bzw. Schauseite des Hauptgebäudes ist symmetrisch und dicht gegliedert mit wenigen Zierformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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