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Aus dem 19. Jahrhundert. Auf den geböschten Sockel und die Kammer wurde jeweils eine Gesimsplatte gelegt und auf gleiche Weise ein Dach geformt.
Neueres Türchen. Der Anlass der Errichtung ist unbekannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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