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Die Friedberger Landstraße ist in ihrem Abschnitt nördlich des ehemals fuldischen Hofgutes (vgl. Friedberger Landstraße 25 und 27) von kleinen Hofstellen gekennzeichnet, die vermutlich Mitte des 19. Jahrhunderts im Zuge einer Ortserweiterung entstanden sind. Ein besonderer Gebäudetyp dieser Zeit ist das eingeschossige Fachwerkwohngebäude mit Kniestock, das vermutlich für Tagelöhner errichtet wurde. Auf vergleichbare Gebäude in ähnlicher Randlage zum Ortskern ist in der Niddastraße zu treffen. Friedberger Landstraße 30 soll erst durch Translozierung Anfang des 20. Jahrhunderts an seinen jetzigen Standort gekommen sein, was seinen gebäudetypologischen Wert aber nicht schmälert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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