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Aus dem Marmor der um 1800 eröffneten Dehrner Brüche. Das hellweißliche Material zeigt eine schöne rötliche und graue Aderung. Der Brunnen wurde 1959 aus Verkehrsgründen von der Hintergasse hierher versetzt und dabei etwas abgeändert. Auf dem klassizistisch geformten Pfeiler: Dehrn 1840.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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