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Barocke Giebelwand eines bäuerlichen Wohnhauses aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Charakteristisch für die Zeit ist das Nebeneinander konstruktiv schlichter Streben und schmückender, genaster Kurzstreben. Während die Fachwerksubstanz der Straßenseite durch Modernisierung unkenntlich wurde, besitzt das Sachteil im heutigen Ortskern Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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