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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einem insgesamt in seiner alten Form erhaltenen dreiseitigen Hof gehört; der Hofzugang mit drei Sandsteinpfosten, von denen einer die inschriftliche Datierung 1768 trägt. Damit ist vermutlich auch die Bauzeit des Wohnhauses angegeben. Der dreizonige Bau ist zur Zeit verputzt, sein ursprüngliches Fachwerkgefüge scheint aber weitgehend erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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