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Giebelständiges Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das frühere Sichtfachwerk heute verputzt und dadurch die ehem. vorhandenen, leichten Überstände egalisiert. Mit dem Backhaus und Pisé-Bau bildet die Nr. 7 ein dreiteiliges Ensemble in der Verkehrsmitte des Dorfes vor dem Gemeinschaftshaus und dem Straßenplatz. Daher von ortsbildlicher als auch ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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