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Anlage aus der Mitte des 19. Jahrhundert, als der kleine Kirchhof mit zunehmender Einwohnerzahl nicht mehr ausreichte und in größerer Form an die Nordseite des Ortes verlegt wurde. Die streng rechteckige Bruchsteinfassung besitzt ein Portal mit gegliederten Marmorpfeilern und Eisentor. Dahinter formen zwei gleichzeitig gesetzte, heute mächtige Bäume einen symbolhaften, zweiten Eingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |