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L-förmige Hofanlage aus dem 18. Jahrhundert, die vollständig in ihrer alten Form erhalten ist; das zugehörige eiserne Hoftor mit Sandsteinpfosten stammt von 1860 (Inschrift). Am Hof selbst ist bemerkenswert, daß sich dem Wohngebäude in gleicher Breite eine Stallscheune anschließt. Im Winkel dazu dann eine weitere Scheune. Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude ist dreizonig mit unverändertem Gefüge. Zur Zeit ist es durch seine vollständige Holzverschindelung besonders markant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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