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Offen gruppierte Hofanlage in den Auwiesen unterhalb der Straße. Überliefert sind die Jahreszahlen 1824/25 und 1845, zwischen denen die Mühle wohl nicht gegründet, aber neu erbaut wurde. Das Wohnhaus hat ein beidseitiges Krüppelwalmdach und einen mittleren Dreiecksgiebel. Nachteilige Beseitigung der Fenster-Zwischenstiele. Aus Bruchstein und Putzfachwerk bestehen auch die Vordachscheune und das Stallgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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