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Früher meist Kerkermühle genannt und schon im 15. Jahrhundert erwähnt. 1714 richtete die wiedrunkelsche Regierung im unteren Kerkerbachtal eine Papiermühle ein, die wohl mit dem alten Hauptgebäude identisch ist. Ein mit dem Mühlenkeller dreistöckiger, stattlicher Satteldachbau. Früher Sichtfachwerk und heute verputzt. Das Innere seit einer letzten Renovierung um 1900 unberührt. Die Technik durchlief alle Geschosse. Auf der Rückseite ehemalige Grabenführung mit später geschlossener Radkammer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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