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Einhausgehöft in Lehmstampfbauweise. Auf die vordere Wohnzone mit überdachtem, wenngleich modernisiertem Eingang folgen der Scheunen- und Stallteil. Der verschieferte Giebel besteht hier aus Fachwerk. Der Bau ist - seiner Bestimmung entsprechend - gedrungener als das Wohnhaus Nr. 24 und entstand vermutlich vor diesem.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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