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Die ausgewiesene Gesamtanlage umschließt die Rundlingssiedlung einschließlich ihrer peripheren Hausgartenparzellen. An der Westflanke gehört die jenseitige Brunnenstraßenbebauung dazu mit der beherrschenden Kirche von 1909. Oberhalb davon ist die auswärts führende Brunnenstraße bis zur Limburger Straße der markanteste Teil der Ortserweiterung bereits des 18. Jahrhunderts. Hier vor allem stehen die ehemaligen Gasthöfe des Kurbetriebs.
Die Bebauung der Brunnenstraße vor der Brücke hat zwar noch ihren kleinmaßßstablich-biedermeierlichen Charakter, ist jedoch in der Nachkriegszeit vielfach überformt worden. Ihren Hauptakzent bildet die frühklassizistische Brunnenwache P. J. Krahes bzw. das heutige Rathaus. Eine örtliche Besonderheit Niederselters sind seine häufigen, meist aus dem späten 18. Jahrhundert stammenden Mansardwalmdächer.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |