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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das mit seiner breiten Abmessung und dem Krüppelwalmdach in die 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren ist. Der Bau ist verputzt, macht zur Zeit einen nicht unterhaltenen Eindruck, das Gefüge des dreizonigen Baus ist aber weitgehend unverändert erhalten. Dies trifft leider nicht auf die zugehörige Hofanlage zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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