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Ursprünglich L-förmige Hofanlage, die im Laufe der Zeit zu einem dreiseitigen Hof erweitert wurde. Das dreizonige, giebelständige Fachwerkwohngebäude ist zwar verputzt, das Gefüge eines Baus zumindest aus dem 18. Jahrhundert ist aber unverändert erhalten. Die sandsteinernen Pfosten des Hoftores stammen aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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