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1897 zunächst dreiachsig errichtetes, später um einen überbauten Garagentrakt erweitertes Wohnhaus. Der ursprüngliche Teil, symmetrisch und mit einem Zwerchhausgiebel, stellt sich als geschlossene, fein dekorierte Schaufassade dar. Sie wurde auch bei der viel späteren Erweiterung respektiert. Der neubarocke Geschmack hat noch keine Jugendstiltendenz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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