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Das Fachwerkwohngebäude des dreiseitigen Hofes Fußhain 14 zeigt das für Nieder-Florstadt beinahe schon typische Bild des dreizonigen Hausgefüges. Das Fachwerk aus dem 18. Jahrhundert ist sichtbar. Mit Ausnahme der aussteifenden Mann-Figuren gibt es keine Schmuckformen. Die querverlaufenden Deckenbalken auf der Giebelseite ohne Stichgebälk. Das freiliegende Holzgefüge für den im übrigen von nachträglich verputzten oder verkleideten Fachwerkbauten geprägten Fußhain von besonderer Markanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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