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Eingebautes Traufenhaus inmitten einer vierteiligen Zeile, die sich als besondere Ordnung aus dem dörflichen Siedlungsbild heraushebt. Der Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts ist darin am besten erhalten. Typisches Zweizonenhaus mit einer schmalen Eingangs- und Treppenhausachse rechts außen Die Treppe lag ursprünglich parallel zur Fassade.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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