Neustraße nach Norden
Bezirksstraße nach Westen
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Selters
Münster
  • Gesamtanlage Münster
Gesamtanlage

Dorf und Kirche gehörten bereits 200 Jahre lang zum Bistum Worms, als dieses 1194 seinen Besitz der Reichsabtei Arnstein a.d. Lahn schenkte. Der Name "Monasterium" bedeutet, dass eine hiesige Kirche durch Stifts- und Chorherren versorgt wurde. Ein festes, evtl. mit der Kirche ummauertes Chorherrenhaus ("Burg") befand sich vermutlich auf dem vor 1900 abgesprengten Felsmassiv oberhalb der Vorderstraße.

Nach großen Brandkatastrophen (1730 alter Ortskern, 1829 südlich des Laubusbaches, 1865 erweiterte Obergasse) kam es etwa ab 1830 zu einer planmäßigen Erweiterung bzw. Neuanlage des Dorfes. In langer und gerader Achse überquert die Neustraße vom alten Dorf her die 1885 ausgebaute Bezirksstraße. Parallel begleitet wird sie von der kurzen Hinterstraße. Hier liegen quadratische bzw. rechteckige und verhältnismäßig große Parzellen. Den oberen Abschnitt der Neustraße säumen dagegen Kleinhöfe der Bergarbeiter mit zahlreichen, um 1850 errichteten Pisé-Häusern.

Im 19. Jahrhundert wuchs die gewundene Obergasse mit giebelständigen Fachwerk und Pisé-Bauten nach Osten. Nach dem Brand von 1865 entstand schließlich die Aufweitung des westlichen Abschnittes zu einem Platz mit ansehnlichen Giebelfassaden.

Die Gesamtanlage umfasst den größten Teil des beschriebenen Ortsgefüges. Die bauliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte, vor allem an der oberen Neu- und Hinterstraße, schließt jedoch auch wichtige Bereiche aus.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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