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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts an der Einmündung der Kirchgasse in die Niddastraße; das rein konstruktive Hausgerüst der Entstehungszeit ist noch vollständig erhalten. Auf der Giebelseite zur Kirchgasse wird das Quergefüge der Deckenbalken ohne Stichgebälk sichtbar. Das Gebäude ist durch seine Ecklage sehr markant, auch wenn es durch den benachbarten Neubau in der Niddastraße in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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