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Wohnhaus des ehemals dreiseitig umbauten und frei unterhalb der Straße liegenden Pfarrhofes. Der frühere Sichtfachwerkbau entstand i. J. 1716, wie noch das Dachfähnchen mitteilt, und wurde 1821 umfassend renoviert. Merkmale der Erbauungszeit sind der vordere OG-Überstand und die Fensterordnung. Die klassizistische Haustüre von 1821 zeichnet sich durch Zahnschnittfriese und ein elegantes Oberlichtmaßwerk aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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