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Als "Krönersche Mühle" erwähnt 1702. Aus dieser Zeit ist der Kern des Wohnhaus mit einzelnen Merkmalen seines Sichtfachwerks. Im 19. Jahrhundert kamen die teilweise verschieferten Nutzgebäude hinzu. Der Mühlgraben führte an der Nordostseite des Anwesen entlang (Radkammerreste am Wohnhaus). Anbei eine kleine, gutgefügte Bruchsteinbrücke über den Laubusbach. Die vielfältige Baugruppe im Tal hat auch landschaftsprägende Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |