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Nördlich benachbart zum Kirchhof gelegen, die Gebäude vermutlich gleichzeitig mit dem Kirchenneubau von 1792 entstanden. Traufständig entlang der ansteigenden Kirchgasse das Wohnhaus, ein zweigeschossiger verputzter Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach. Seitlich schließt sich jeweils eine Bruchsteinmauer als Abgrenzung des Pfarrhofes von der Straße an. Vor der nördlichen Giebelseite des Wohnhauses der Zugang in den Hof, der rückwärtig von der firstparallelen Scheune gefaßt wird. Die Scheune in sichtbarem Fachwerk der vermuteten Entstehungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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