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Nördlich des Bahnhofs. Zweistöckig mit Schrägecken und einem entsprechend geschnittenen Walmdach. Unten feine Putzquaderung und oben verschieferten Fachwerk. Das Stellwerk entstand um 1910 für den Anschluss der benachbarten Marmorwerke.
Die im Bereich des Stellwerks und des weiteren Streckenverlaufs überkommenen technischen Elemente sind Teil des Denkmalumfangs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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