Kirchgasse 14, evangelische Pfarrkirche Innenaufnahme Richtung Kanzelaltar
Grabmal auf dem Kirchhof
Außenaufnahme aus südwestlicher Richtung
Grundriß, M. 1:400, nach Kraft, Umzeichnung Michael Balk
Portal der Westseite
Taufbecken im Innern der Kirche
Evangelische Pfarrkirche, Innenaufnahme Richtung Westen
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Wetteraukreis
Florstadt
Nieder-Florstadt
  • Kirchgasse 14
Ev. Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 275

Die am 1. September 1792 eingeweihte Kirche ersetzte einen mittelalterlichen Vorgängerbau an gleicher Stelle auf einer Anhöhe des linken Nidda-Ufers. Für den Entwurf des Neubaus war der Frankfurter Zimmermeister Georg Friedrich Mack verantwortlich, der den Titel eines Gräflich Solms-Rödelheimischen Baumeisters führte. In der Übergangszeit zum Klassizismus entstand ein Saalbau mit gerundeten Ecken und Pilastergliederung. Über der Eingangsfront im Westen ein Dachhaus mit abschließendem Giebeldreieck und verschiefertem Turmaufsatz. Im Innern auf allen vier Seiten Emporen, die von toskanischen Holzsäulen getragen werden. Im Westen ein durchgehendes Säulenpaar zur Lastabtragung des genannten Turmaufsatzes über der Eingangsseite. Die ohnehin dominierende Längsachse wird in ihrer Wirkung unterstrichen durch die polare Anordnung von Herrschaftsloge auf der Empore im Westen und ebenfalls abgeschlossenem Pfarrstuhl hinter dem Altar im Osten. Die mit Hohlkehle zu den Umfassungswänden vermittelte Decke mit Stuckspiegel und Rosetten, die Emporendecken ebenfalls stuckiert.

Der Saalbau ist umgeben von einem Hof, dessen alte Bruchsteineinfriedung teilweise noch erhalten ist. Auf dem Kirchhof in verstreuter Lage noch einige Grabmäler des 19. Jahrhunderts. Der Kirchhof wurde in Mitleidenschaft gezogen durch die Nutzung des nordwestlich sich anschließenden, inzwischen verwilderten Geländes als Steinbruch.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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