Peter-Paul-Straße 3, kath. Pfarrhaus, Stadtmauer und Pfarrgarten kath. Pfarrhaus von Südwesten
Peter-Paul-Straße 3, kath. Pfarrhaus, Stadtmauer und Pfarrgarten Grabkreuze an der Pfortenmauer
Peter-Paul-Straße 3, kath. Pfarrhaus, Stadtmauer und Pfarrgarten Valerius-Pforte an der Peter-Paul-Straße
Peter-Paul-Straße 3, kath. Pfarrhaus, Stadtmauer und Pfarrgarten ehemaliger Barockgarten mit Brunnen und nördliche Mauer (vgl. das Luftfoto Seite 628)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Villmar
  • Peter-Paul-Straße 3
  • Peter-Paul-Straße
Kath. Pfarrhaus, Stadtmauer und Pfarrgarten
Flur: 32
Flurstück: 288/23, 303/25

Pfarrhaus: Das 1890 abgebrochene Kellereigebäude  wurde 1562 als "neues Haus" erwähnt. Den Neubau errichtete Diözesanbaumeister Max Meckel. Wiederverwendet wurde das Abbruchmaterial und ein Teil der Gewölbekeller. Dreistöckiger, unverputzter Bruchsteinbau mit roten Sandsteingliederungen. An der Grabenseite schmaler Treppenhausrisalit aus Fachwerk. Kreuzstock und Staffelfenster, Treppengiebel u.a. beziehen sich auf die Spätgotik. Der aus dem 13. Jahrhundert stammende Rundturm mit Bogenfries und Aborterker ist – mit neuem OG und Prismenhelm  – malerisch angegliedert.

Das Pfarrhaus Meckels knüpft als würdevoller, villenartiger Bau an die Kellereigeschichte des Ortes an.

Stadtmauer: Restabschnitt der Stadtmauer des 14. Jhs., der den Pfarrhof zum Graben hin abschließt. Westlich des Pfarrhausturmes (s.o.) hat die Mauer Blendbögen und setzt sich im ehem. Stallgebäude fort. Der östliche Zug endet am Stumpf eines zweiten Rundturmes, dem ehemaligen Kapellenturm der Kellerei.

Garten: Der östliche Kellereibezirk wurde Anfang des 18. Jahrhunderts als Barockgarten gestaltet. Zugang durch die Valerius-Pforte. Toskanisch gegliedertes Marmorportal um 1730 mit Steinmetz-Schmuck. Die Inschrift erinnert an die Schenkung Villmars an das Trierer Kloster. Im Gegenzug erhielt Heinrich III. Gebeine des Trierer Bischofs St. Valerius, dessen Statue deshalb über dem Torbogen steht.

Der marmorne Springbrunnen ist 1728 datiert. Sein Brunnenstein im Rundbecken trägt eine Chronogramm-Beschriftung. An der Innenmauer zahlreiche, meist beschädigte Grabsteine und Kreuze tlw. des 17. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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