Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Von Adam Heinrich Aßmann im Rahmen des LS-Führerprogramms errichteter Hochbunker von 1941
Der Bunker (LS-Führerprogramm No. 28) liegt im alten Ortskern mit kleinteiliger Bebauung. Durch seine direkte Nähe zu den wenigen größeren Gebäuden, d.h. zum ehemaligen Rathaus und der evangelischen Kirche, ist er aus der Luft auch in der Ortsmitte unauffällig. Der erhaltene Bauantrag (311) weist den Bunker als Luftschutzbau Nr. 35 aus. Architekt ist A. H. Aßmann, Frankfurt, ausführende Firma Hoch- und Tiefbau W. Franz, Hanau am Main. Die Erdarbeiten beginnen am 18. April 1941, die Betonarbeiten am 21. Mai. Der Betonaufwand je Schutzplatz beträgt 6,21 Kubikmeter. Der Bunker hat Einzelräume für sechs Personen, Heizung und Wasser sowie eine Notstromanlage. Der Bunker ist 38 m lang und 18 m breit, das ergibt eine Grundfläche von 684 qm. Auf drei Stockwerken verteilen sich 690 Schutzplätze. Entlang der gesamten Längsseite, die der Gründenseestraße zugewandt ist, verläuft ein eingeschossiger, 3 m tiefer Vorbau, der in den Straßenraum hineinragt. Dabei handelt es sich ursprünglich um eine offene Arkade, deren Segmentbogenöffnungen heute vermauert sind. Nach Osten ist ein viergeschossiger, quadratischer Treppenturm integriert, der den Zugang zum Dach ermöglicht.
Auf der gegenüberliegenden Längsseite befindet sich im östlichen Abschnitt ein 18,50 m langer und ebenfalls 3,50 m breiter, eingeschossiger Anbau mit runden Lüftungsöffnungen und einem Eingang. Der Bunker hat ein abgewalmtes Satteldach mit sechs bzw. sieben Gauben entlang der Längsseiten und eine Gaube auf der östlichen Schmalseite, während im Westen ebenfalls mittig eine große Gaube über einer zugemauerten, rechteckigen Öffnung die Traufe durchstößt und über das Dach ragt. Auf Firsthöhe ist gegenüber dem Turm die Lufthaube vorhanden. Der Treppenturm besitzt ein Pyramidendach, die Anbauten Pultdächer.
Über einem Sandsteinsockel sind auch die Ecken der straßenseitigen Vorbauten mit Rotsandstein verblendet, die Bunkerecken und die Ecken des Treppenturms sowie die Kanten der hinteren Vorbauten sind durch regelmäßige Eckquaderung hervorgehoben. Die Lüftungsöffnungen sind auffallend schmal gehalten und mit Sandstein gerahmt. Der hintere eingeschossige Anbau zeigt einen rechteckigen Eingang sowie drei runde Fensteröffnungen, alle gerahmt mit Rotsandsteinen. Der straßenseitige Vorbau ist ursprünglich als Arkadengang mit Rundbogenöffnungen gestaltet. Nur eine Lüftungsöffnung auf der der Straße abgewandten Längsseite hat ein Schutzdach. Der Treppenturm besitzt auf den drei Sichtseiten in jeder Etage langschmale Fenster mit schräger Sohlbank. Eingänge befinden sich jeweils an den Schmalseiten der Vorbauten.
Nach dem Krieg ist der Bunker an die Firma Sendlinger, Hofstraße 9, vermietet. Sie lagert dort „unersetzliche Papierwaren“, da geeignete Lagerräume fast nicht zur Verfügung stehen. Bis zuletzt verbleibt der Bunker im Zivilschutz, ab 1987 ist er nach dem neuesten Stand der Schutzraumtechnik für einen Aufenthalt von 12 Tagen ertüchtigt. Heute ist er innen vollständig umgebaut und mit großen Fensteröffnungen versehen.
Der Hochbunker steht als Einzelkulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Literatur
Hampel, Andrea: Hochbunker in Frankfurt am Main. Denkmaltopografie Stadt Frankfurt am Main. (Beiträge zum Denkmalschutz in Frankfurt am Main; 17), Frankfurt am Main 2012.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |