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Fachwerkwohnhaus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Über dem erneuerten Erdgeschoss ist die Giebelseite eine Schaufassade mit profilierter Schwelle, ausgebildeten Mann-Formen sowie einigen gepaarten Zierstreben. Am Rathausplatz hat der Bau auch in seiner heutigen Fassung eine wichtige ortsbildliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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