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Abschnitt des mittelalterlichen, nach 1360 errichteten Ortsberinges. Erhalten, jedoch nicht vollständig sichtbar auf einer Länge von ca. 30 Metern. An der Innenseite eingetiefte Rundbögen.
Störende neue Anbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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