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Der jüdische Friedhof Nieder-Florstadts mit einer Größe von 9,38 ar war belegt von 1912 bis 1939 und hatte seinen Standort am südöstlichen Rand des links der Nidda gelegenen Teils der Ortschaft, Zugang durch einen kurzen Stichweg von der Kirchgasse. Wie die Synagoge Nieder-Florstadts wurden auch die Grabmäler des jüdischen Friedhofes während des Pogroms im November 1938 zerstört. An diese Vorgänge erinnert eine Gedenkstätte in Form einer Stele. Sie trägt die Namen derjenigen, deren Grabmäler 1938 geschändet wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |