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Der kleine Friedhof am Ortsausgang wurde den Villmarer Juden erst nach 1920 erlaubt und 1928 geweiht. Er enthält entsprechend nur wenige Grabstellen aus diesen Jahren. 1938 und danach fiel die Ortsgemeinde den Progromen zum Opfer. Die ehem., 1844 eingerichtete Synagoge in der Weilburger Straße 73 ist heute verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |