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Wohnhaus bei der ehemaligen Stadtmauer. Vollständiger Fachwerkbau vermutlich des 18. Jahrhunderts und heute verputzt. Über der Straße kragt das OG und als Ergebnis eines zweiten Umbaues auch der Drempel mit Dachwinklig aus. Beide Enden ruhen auf Bügen. Ablesbar blieb die bescheidene Zweizonenteilung. Die Anpassung an den Gassenverlauf des alten Ortskerns hat zu einem originellen Erscheinungsbild geführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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