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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus dem 17. oder 18. Jahrhundert, der zugehörige Hof ist leider nicht in seiner alten Form erhalten. Das Fachwerk des Wohngebäudes ist verputzt, das ursprüngliche Hausgefüge des dreizonigen Baus erscheint aber sonst im Inneren und im Äußeren weitgehend unverändert. Die sich unter dem Putz abzeichnenden Geschoßversätze lassen ein wertvolles Fachwerk wahrscheinlich mit geschnitzten Schmuckformen vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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