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Monolith aus grünem, schon stärker verwittertem Schalstein. Auf einem flachen Rechteckschaft die Kreuzform mit kurzen Armen und Winkeltreppen. Erkennbar ist noch das Korpusrelief und eine Inschrift. Ähnlich den Grabkreuzen an der Kirche und aus dem 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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