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Die barocke Marmortafel mit dem Gekreuzigten befand sich bis 1959 in einem vom Blitz gespaltenen Buchenstamm und wurde dann auf das jetzige Kreuz übertragen. Die Inschrift mit dem Datum Anno 1735, den 23. März, berichtet, dass an diesem Tag und hier die "eheliche Hausfrau Katherina Mahlebrein" plötzlich verschied.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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