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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das durch seine so deutlich ablesbare Baugeschichte besonders bemerkenswert ist. Ein Bau offenbar noch aus dem 17. Jahrhundert wurde auf seiner Westseite im 18. Jahrhundert erweitert. Ursprungsbau und Erweiterung erhielten ein neues gemeinsames Dach mit hohen Quergiebeln auf beiden Traufseiten. Das entstandene große Bauvolumen ist für Nieder-Florstadt - sieht man von den herrschaftlichen Bauten in der Friedberger Landstraße ab - einzig und ist für den längsrechteckigen Marktplatz von prägender Kraft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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