Rodensteinschule, Brunnen
Rodensteinschule, Hofportal
Rodensteinschule, Seitenportal
Rodensteinschule, Hauptportal
Rodensteinschule, Hofbrunnen
Rodensteinstraße 91, Rodensteinschule
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Rodensteinstraße 91
Rodensteinschule
Flur: 6
Flurstück: 371/3

Repräsentativer Schulbau südwestlich der Altstadt, an Stelle des alten Faselstalls errichtet zwischen 1906 und 1908 als Neue Volksschule nach Plänen des Frankfurter Stadtbaumeisters Adolf Moritz und des ebenfalls aus Frankfurt kommenden Regierungsbauführers Eduard Wehner. Vorausgegangen war 1905 ein Wettbewerb, zu dem 321 Entwürfe eingereicht worden waren.

Entstanden ist ein zweigeschossiger Putzbau über Sandsteinsockel, mit hohem Mansardwalmdach und großen, regelmäßig gesetzten Satteldachzwerchhäusern. Nach Süden ist ein zweigeschossiger Flügel angefügt, die Dächer sind mit Gaupen besetzt. Auf dem Zwerchhaus der Hauptfassade vierseitiger Dachreiter. Der Haupteingang mit der zweiläufigen, balustradengesäumten Treppenanlage liegt asymmetrisch nach Westen verschoben in der langgestreckten Straßenfassade, das schön gearbeitete Sandsteinportal schließt korbbogig und ist mit Voluten geschmückt. Schlussstein mit Kranzmotiv. Auch das hofseitige Portal schließt mit einem mehrfach profilierten Korbbogen, im Schlussstein ein Bienenkorb als Symbol für den Fleiß. Am Seitenportal Pilaster mit Pinienaufsätzen. Im Innern, bei der erneuerten Treppe, Zierbrunnen, an den Wänden Steinbänke. Im von Linden bestandenen Hof freistehende, aus Sandstein gearbeitete Brunnenwand mit Trögen. Beide Brunnen wurden von dem Bensheimer Steinmetz Peter Mayer geschaffen. Die ursprünglich entlang der Straße verlaufende Einfriedung mit dem Staketenzaun nicht mehr erhalten.

Die noch deutlich einem barockisierenden Historismus verpflichtete Schule ist v. a. für die Schulgeschichte Bensheims von Relevanz, aber auch baukünstlerisch von Interesse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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