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Giebelständiges Wohnhaus des mittleren oder frühen 18. Jahrhunderts. Daher ursprünglich ein Sichtfachwerkbau, der um 1900 verputzt und mit einer bescheidenen Bänderrahmung versehen wurde. Geschossüberstände zeigen beide Traufseiten. Die Gliederung wohl dreizonig und der frühere Eingang vorne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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