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Hinter dem ehemaligen Backhaus traufständig zum Straßenplatz orientierter Fachwerkbau. Die Fassade besitzt eine ungefähr symmetrische, vielleicht um 1800 entstandene Gliederung mit äußeren Paarfenstern und einem mittigen Eingang. Unter dem Verputz zeichnet sich jedoch ein gewöhnlich älterer OG-Überstand ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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