Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Errichtet 1902-03 durch Ludwig Hofmann in Herborn. Die Kirche steht über dem damals gewachsenen, neueren Aumenau.
Relativ kleiner Saalbau mit quadratischem Chor und seitlich eingefügtem Turm. Für das Mauerwerk wurde der heimische Bruchstein, für die Gewände Kalkstein verwendet. Obwohl Spitzbögen, Pässe und Rosetten die Gotik zitieren, überwiegt das allgemein mittelalterliche und eine malerische Asymmetrie. Einen zwanglosen Akzent setzt das Fachwerk-Vordach auf Holzpfeilern mit volkstümlich gedachtem Schnitzdekor.
Im Innern ist der Chor überwölbt, der Saal als offene Dachdecke mit Bindern und Hängepfosten ausgeführt. Im Kreis ist die Aumenauer Kirche eine der schönsten dieser Jahre und mehr dem dörflichen Heimatstil als städtischen Vorbildern verpflichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |