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Seelbach hatte früh eine eigene Kapelle und war (etwa 1624) Sitz eines kleinen ev. Kirchspiels mit Pfarrkirche und Pfarrschule. Auch ein Schultheißen- und Forstamt im 18. Jahrhundert belegen eine gewisse Bedeutung für die Verwaltung der Runkeler Herrschaft. Der Ortskern lag an der Unteren Neustraße, einer kleinen Bogengasse.
Von der Bausubstanz aus der älteren Geschichte blieben nach zwei Großbränden nur Reste. 1767 brannten nahezu vierzig Höfe ab, und 1873 zerstörte ein weiteres Feuer den Ort bis auf dreizehn Wohnhäuser. Innerhalb weniger Jahre erfolgte ein geordneter und umfassender Wiederaufbau. Den Grundriss bestimmen seitdem die zusammenlaufenden Rathaus-, Bahnhof- und Bergstraße und ihre Fortsetzung als Obere Neustraße. Schwerpunkt des Wiederaufbaus war der Bereich beidseits der Rathausstraße auf Rechteckparzellen. Die Drei- und Vierseithöfe, meist zwischen zwei Straßen oder Gassen gelegen, haben ansprechende Wohnhäuser sowie Scheunen stattlicher Größe. Ausschließlich als Fachwerkbauten verwirklicht, wurden nur die Wohnhäuser regelmäßig verputzt. Hervorzuhebende Beispiele der Haus- u. Hofformen sind: Rathausstraße 5: 5achsiges, symmetrisches Traufenhaus, Windfang-Eingang mit Treppe und kassettierter Oberlichtüre, EG-Fenster gestört.
Rathausstraße 7: Haustyp wie Nr. 5 und gleiche Störung. Flach übergiebelte Oberlichttüre.
Rathausstraße 9: parallel und giebelständig zur Straße liegende Hofreite, Scheune mit Stipputzdekor.
Rathausstraße 10: größere Hofreite mit dem Wohnhaus in Ecklage, 3achsig mit seitl. Eingang, Stallgebäude zwischen Scheune und Wohnhaus.
Viele Einzelmaßnahmen der letzten Jahre beeinträchtigen den besonderen Charakter des spätklassizistischen Dorfbildes. Die Gesamtanlage beschränkt sich daher im wesentlichen auf die Rathausstraße selbst. Sie besitzt an der Kirche die auch für Hofen und Merenberg typische, terrassierte Doppelführung mit einer Mittelmauer und endet am parkähnlichen Freigelände des ehemaligen Hepp'schen Hofes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |