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Große Stallscheune einer Doppelhofanlage. Errichtet noch im Brandjahr 1873. Ein zweites Wohnhaus kam nicht zur Ausführung. Die Erdgeschosszone besteht aus Bruchstein, das Obergeschoss aus Fachwerk mit noch sichtbaren Stipp- und Kratzputzresten. Über die gesamte Länge zieht sich ein schützendes Schlagdach.
An der Straße ist das schmuckreiche Tor ein für die Zeit typischer Hofabschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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