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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; es ist dreizonig, die zum Hof gelegene Traufseite mit einem sichtbaren Fachwerkgefüge der Entstehungszeit. Die Giebelseite zur Straße mit Platten verkleidet. Zwischen Erd- und Obergeschoß zeichnet sich der Geschoßversatz deutlich ab, so daß hier sogar ein im Vergleich zur Traufseite reiches, mit geschnitzten Schmuckformen versehenes Fachwerk zu erwarten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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