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Hofreite aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Beide Hauptgebäude reihen sich traufständig zur Straße. Dazwischen der kleine Hof mit überbautem Stall. Das Wohnhaus ist ein verputzter, symmetrisch geordneter und dreiachsiger Fachwerkbau mit alter Treppe und Krüppelwalmdach.
Die Erschließung des Wohnhauses in den 1930er Jahren durch Verlegung der Treppe in einen neu errichteten Anbau im Norden geändert.
Erhaltungszustand, die Zugehörigkeit zum älteren Ortskern sowie die Lage im Straßenbild begründen den Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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