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Dreiseitige Hofanlage am westlichen, alten Ortsrand. Sämtliche Bauten bestehen aus verputztem Fachwerk. Zumindest das Wohnhaus datiert aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Es weist an der vorderen Traufseite einen Geschossüberstand auf und besitzt noch seine kleinteilige, im EG paarige Fensterung. Die mit einem Gesims versehene und feinteilig verschnitzte Oberlichttüre wurde im 19. Jahrhundert eingesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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