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Fachwerkwohnhaus einer unregelmäßig geordneten Hofreite. Entstanden um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Der breit gelagerte Bau lässt an der Giebelfensterung seine Längsteilung erkennen. Beim vollständigen Verputz wurde der Stockwerküberstand an der inneren Traufseite ausgeglichen. Schräg an der Ecke zur Hauptstraße stehend, zählt es zu den im Ortsbild auffälligen Häusern des alten Weyer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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